Service-Bereich

Inhalt

Eröffnungsbilanz der Stadt Neukirchen-Vluyn

Veröffentlicht am:

Zur Übersicht aller Pressemeldungen

Der Landrat des Kreises Wesel hat die Eröffnungsbilanz der Stadt Neukirchen-Vluyn zum 1. Januar 2009 zur Kenntnis genommen und keine Bedenken gegen die Veröffentlichung erhoben.

Einige Jahre vergingen von den ersten Vermögensbewertungen bis zur Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz mit einer Gesamtsumme in Höhe von 216,7 Millionen Euro. Da die Stadt Neukirchen-Vluyn ihr kommunales Rechenwesen aufgrund gesetzlicher Vorgabe zum Jahresbeginn 2009 von der bisherigen Kameralistik auf die doppelte Buchführung, kurz Doppik, umgestellt hatte, leitete sich die Pflicht ab, eine entsprechende Bilanz aufzustellen. Daraus ergibt sich ein genauer Überblick über das gesamte Vermögen und die Schuldenlage der Kommune.

Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz war für Neukirchen-Vluyn wie für alle anderen Städte, die das neue kommunale Finanzmanagement eingeführt haben, ein riesiges Projekt, bei der viel Zeit und Detailarbeit gefragt war. Entsprechend groß ist auch das Zahlenwerk.

So wurden 1.925 Flurstücke mit einer Fläche von etwa 3 Millionen Quadratmetern erfasst. Bewertet wurden auch die Straßen und Wege – immerhin rund 80 km Stadtstraßen und noch einmal so viele Wirtschaftswege. Einer Betrachtung wurden aber auch alle beweglichen Gegenstände unterzogen, so etwa der Fahrzeugbestand der Freiwilligen Feuerwehr, Möbel in den Schulen oder Kunstwerke, wie der Brunnen vor dem Rathaus oder das Denkmal am Vluyner Platz. Letztere werden z. B. pauschal mit einem Euro Erinnerungswert beziffert. Eine Position in der Eröffnungsbilanz machen aber auch die Beteiligungen wie etwa an ENNI aus.

Ziel der eingeführten Doppik ist, die finanziellen und strategischen Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen nunmehr besser darzustellen. Es werden nicht nur Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, sondern auch die Wertentwicklungen und der Ressourcenverbrauch.

Dass der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde keine Bedenken gegen die Veröffentlichung hat, unterstreicht die Arbeit der städtischen Kämmerei. Als weitere Prüfinstanzen waren zuvor bereits das Rechnungsprüfungsamt der Stadt, ein Wirtschaftsprüfer sowie die Gemeindeprüfungsanstalt beteiligt.

Sie haben das Seitenende erreicht.