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Erneute öffentliche Auslegung

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 135,
Sedimentumlagerung Weimannsfeld, Sondergebiet Zweckbestimmung
Einrichtung zur Erforschung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 21.02.2018 die erneute öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Mit der Durchführung des Vorhabenbezogenen Bebaungsplans Nr. 135 in Teilbereichen einer Kiesbaggerei wird die Möglichkeit geschaffen, Umwelttechnik zur Erforschung von Sedimentablagerungen in Talsperren und Baggerseen am Standort Neukirchen-Vluyn zu etablieren.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   23.03.2018  bis  23.04.2018

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Für den VBP Nr. 135 wurde die frühzeitige Beteiligung durchgeführt und am 05.04.2017 vom Stadtentwicklungsausschuss ausgewertet und beschlossen. In dieser Sitzung wurde auch der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst. Diese wurde im Zeitraum 09.05.2017 bis 09.06.2017 durchgeführt. Es sind vergleichsweise wenige Stellungnahmen abgegeben worden. Allerdings brachte der Kreis Wesel Bedenken gegen den Umweltbericht vor. Wegen der Bedenken des Kreises Wesel und den Anmerkungen der Bezirksregierung Düsseldorf zum Umweltbericht wurde das Bauleitplanverfahren nicht mit der Auswertung der öffentlichen Auslegung fortgesetzt. Vielmehr wurde der Vorhabenträger aufgefordert, den Umweltbericht zu überarbeiten. Mittlerweile liegt der Umweltbericht in korrigierter Form vor. Die vorgetragenen Bedenken wurden aufgegriffen. Da der Umweltbericht nicht nur erläuternde Änderungen erfuhr, ist eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nötig.

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