Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie
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In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen. Analog dazu wird per Allgemeinverfügung ab sofort bis zum 19.04.2020 für das gesamte Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn Folgendes angeordnet:
1. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden für den Zeitraum von 14 Tagen nach Aufenthalt Betretungsverbote für folgende Bereiche erlassen:
a) Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe)
b) Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken
c) stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
2. Für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden nachstehende Maßnahmen angeordnet:
- Diese Einrichtungen haben Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.
- Sie haben Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen der Besuche auszusprechen; maximal ist aber ein registrierter Besucher pro Bewohner/ Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zuzulassen. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z. B. Kinderstationen, Palliativpatienten).
- Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher sind zu schließen
- Sämtliche öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. sind zu unterlassen.
3. Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:
- Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen ab dem 16.03.2020
- Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen oder saunaähnliche Betriebe ab dem 16.03.2020
- Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab dem 17.03.2020
- Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020
- Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros ab dem 16.03.2020
- Zusammenkünfte in Jugendzentren ab dem 17.03.2020
4. Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen ist ab dem 16.03.2020 zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc.) zu gestatten:
- Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen
5. Alle Veranstaltungen bis einschließlich 19.04.2020 werden untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und –vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.
6. Bis einschließlich 19.04.2020 sind in Anlehnung an die Regelungen des Feiertagsgesetzes NRW für stille Feiertage musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von diesem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen, die gewerbliche Annahme von Wetten, der Betrieb von Fitnessstudios und anderen Sporteinrichtungen.
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet.
Für die Stadtverwaltung Stadt Neukirchen-Vluyn gelten folgende Regelungen:
Das Rathaus bleibt ab Montag, 16.03.2020, 12 Uhr bis auf weiteres geschlossen. Sofern dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten den Besuch im Rathaus unbedingt erfordern, ist dies nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Zentrale Rufnummern sind: 02845 391-0 und 02845 391-291.
- Alle Veranstaltungen im Stadtgebiet werden bis einschließlich 19. April abgesagt. Sofern möglich werden Ausweichtermine angeboten und kommuniziert, die Tickets behalten ihre Gültigkeit.
- Beerdigungen finden in Absprache mit dem zuständigen Friedhofsamt mit deutlich reduzierter Personenzahl statt.
- Trauungen werden ausschließlich im Museum mit dem Brautpaar und maximal 4 Gästen durchgeführt.
- Windel- und Abfallsäcke können nach Terminabsprache persönlich abgeholt werden.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 16.03.2020 unter folgendem Link abrufbar:
Mit den genannten Maßnahmen schränkt die Stadtverwaltung den Lebensalltag vieler Menschen ein. Wir bitten in diesem Zusammenhang um Verständnis und Solidarität. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten der Stadt Neukirchen-Vluyn. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, über diese neuen Regelungen hinaus in ihrem Alltag die allgemeinen Vorsichts- bzw. Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-lnstitutes (RKI) zu beachten. Gut verständliche Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.infektionsschutz.de/.
Unter folgenden Links finden sich weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus:
- Internetseite des Landes NRW
- Internetseite des NRW-Gesundheitsministeriums
- Internetseite des Robert Koch-Instituts
- Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums
- Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Internetseite des Kreises Wesel
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter 0211 9119-1001 eine Hotline für Bürgerinnen und Bürger in NRW geschaltet. Diese ist erreichbar von montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr.
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