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Ehemaliges CJD-Gelände an der Wiesfurthstraße

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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen Vluyn hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Das Gelände des ehemaligen Christlichen Jugenddorfs an der Wiesfurthstraße wurde bis Ende 2018 temporär als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Vor der Belegung mit Flüchtlingen standen die Gebäude leer und es wurde bereits seinerzeit über eine Nachnutzung nachgedacht. In Anpassung an seine Umgebung und aufgrund seiner Lage ist es als Wohnquartier prädestiniert.

Auf dem Gelände des ehemaligen Christlichen Jugenddorfs soll im Rahmen einer Gesamtmaßnahme unter den Aspekten des nachhaltigen Bauens und des ressourcenschonenden Nutzens von vorhandenen Baukörpern entwickelt werden. Dabei sollen acht der insgesamt neun Bestandsgebäude im Rahmen der Revitalisierung einer Wohnnutzung und das ehemalige Mensa-Gebäude an der Wiesfurthstraße einer Nutzung als Kindertagesstätte zugeführt werden. Zusätzlich soll ein weiteres Wohngebäude im nördlichen Bereich zwischen zwei Bestandsgebäuden errichtet werden. Gegenwärtig sieht das städtebauliche Konzept dabei die Schaffung von 59 Wohneinheiten vor.

Neben der Kernsanierung der Bestandsgebäude sollen die Freiflächen auf dem Gelände überplant, optimiert und für die späteren Bewohner attraktiv gestaltet werden. Dabei ist es Ziel, die Weitläufigkeit der Wohnanlage mit aufgelockerter Bebauung und großen Grünflächen zu erhalten und weiterhin für die künftigen Bewohner und Passanten zu öffnen. Die einzelnen Gebäude erhalten in diesem Zusammenhang den Erdgeschosswohnungen zugeordnete und direkt zugängliche Bewohnergärten. Die Obergeschosse sollen hingegen über vorgeständerte Balkonanlagen verfügen.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit vom 19.10.2021 bis 19.11.2021 im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Unterlagen können während dieser Zeit auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:

https://www.neukirchen-vluyn.de/de/amt61/aktuelle-beteiligungen/&nid1=16423  (Bauportal)

https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden.

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