Die Stadtverwaltung sucht ehrenamtliche Schiedspersonen
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Für das Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn sind zwei Schiedsamtsbezirke eingerichtet. Die Amtszeit der beiden derzeit tätigen Schiedspersonen endet am 31.12.2024.
Da beide derzeit gewählten Schiedspersonen mitgeteilt haben, nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen, sind diese beiden ehrenamtlichen Funktionen neu zu besetzen.
Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn für die Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Die Amtsperiode dauert vom 01.01.2025 – 31.12.2029. Das Amt der Schiedsperson ist eine interessante Aufgabe im vorgerichtlichen Raum. Aufgabe einer Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung von bestimmten zivilrechtlichen Streitfällen wie z. B. Nachbarschaftsangelegenheiten und von einzelnen Strafsachen, z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses u. a..
Voraussetzungen für dieses Amt sind u. a.:
- Alter zwischen 25 und 75 Jahren
- Hauptwohnsitz im Bereich des jeweiligen Schiedsbezirkes
Durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Die neuen Bewerber für dieses Amt werden auf ihre Tätigkeit durch Einführungslehrgänge des Bundes Deutscher Schiedspersonen (BDS) vorbereitet; diese Lehrgänge dauern in der Regel 2 Tage. Die Kosten hierfür, sowie sämtliche Kosten, die mit der Amtsausführung zusammenhängen, werden von der Stadt Neukirchen-Vluyn getragen.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Ausübung des ehrenamtlichen Amtes der Schiedsperson haben, können sich bis zum 31.03.2024 schriftlich unter Angabe von Anschrift, Geburtsdatum, Lebenslauf und Beruf beim Ordnungsamt der Stadt Neukirchen-Vluyn, Herr Sonfeld, Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn bewerben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Für Rückfragen ist Herr Sonfeld unter der Telefonnummer 02845-391161 erreichbar.
Allgemeine Informationen über das Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de
und https://www.schiedsamt-neukirchen-vluyn.de/ einsehbar.