Dichtheitsprüfung und Inspektion privater Abwasserleitungen
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Die Prüfung und Inspektion privater Abwasserleitungen ist ein aktuelles Thema bei vielen Haus- und Grundbesitzern. Auf Wunsch aus der Bürgerschaft weist die Stadt Neukirchen-Vluyn nochmals auf die Informationen der Verwaltung rund um die Dichtheitsprüfung und Inspektion privater Abwasserleitungen hin.
Dichtheitsprüfung nur durch Sachkundige
Für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gelten die Bestimmungen des § 61a des Landeswassergesetzes NRW. Kanalisationen müssen regelmäßig überprüft werden, um Schäden zu erkennen und Nachteile für die Umwelt oder die Abwasserableitung zu verhindern. Eine Dichtheitsprüfung muss nach geltenden Bestimmungen bei bestehenden Leitungen bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden. Abweichende Fristen können durch die Stadt in einer Satzung geregelt werden. Über eine abweichende Regelung für Neukirchen-Vluyn wird der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss in seiner nächsten Sitzung beraten.
Wichtig ist, dass die Dichtheitsprüfungen nur durch Sachkundige durchgeführt werden dürfen, die entsprechend den Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt sind.
(Landesliste im Internet: www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa)
Höhe etwaiger Sanierungskosten unterschiedlich
Stellt sich heraus, dass Abwasserleitungen undicht sind, müssen sie saniert werden. Die Sanierungskosten hängen dabei stark von der jeweils erforderlichen Sanierungsmaßnahme ab. Die Firmen für Dichtheitsprüfung und Sanierung sind von den betroffenen Grundstückseigentümern selbst zu beauftragen. Vor Beauftragung der Sanierungsarbeiten kann eine unabhängige Ingenieurberatung von Vorteil sein. Außerdem sollte geprüft werden, ob eine Versicherung für Schäden an Abwasserleitungen eintritt (dies trifft etwa bei älteren Gebäudeversicherungen teils zu). Sowohl Dichtheitsprüfung als auch Sanierung werden in jedem Fall kostengünstiger, wenn sie mit den von der Stadt Neukirchen-Vluyn im öffentlichen Kanal durchzuführenden Maßnahmen koordiniert werden oder sich mehrere Grundstückseigentümer zusammenschließen.
Beratungsangebote und Informationen der Stadt Neukirchen-Vluyn nutzen
Abschließend weist die Stadt Neukirchen-Vluyn darauf hin, dass etwaige Firmen, die zur Zeit direkt an der Haustüre Ihre Dienstleistungen zu Dichtheitsprüfung und Inspektion anbieten, nicht im Auftrag der Stadt tätig sind. Die Stadt Neukirchen-Vluyn empfiehlt jedoch vor der Durchführung geplanter Dichtheitsprüfungen, das Beratungs- und Informationsangebot des städtischen Tiefbau- und Grünflächenamtes zu nutzen, denn Aufträge, die ohne ausreichende Informationen oder Vergleichsangebote erteilt werden, können sich im Nachhinein als unwirtschaftlich herausstellen.
Weitere Infos rund ums Thema erhalten Sie auch auf der städtischen Homepage im Bereich Grundstücksentwässerung (www.neukirchen-vluyn.de) und bei den Mitarbeitern des städtischen Tiefbau- und Grünflächenamtes.