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Coronaschutz: Aktualisierungen

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Ab Samstag, 30. Mai 2020, gelten in Nordrhein-Westfalen weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen:

Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln

Zusätzlich zu den bestehenden Kontaktbeschränkungen darf sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen muss sichergestellt sein. Die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

Kultureinrichtungen

Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien.

Sport

Nicht-kontaktfreier Sport im Freien ist für Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wieder gestattet. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien sind unter Auflagen möglich. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt.

Ferienangebote

Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

Messen, Kongresse, Tagungen

Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.

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