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Bürgeranhörung

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Thema: Bebauungsplan Nr. 9, 14. Änderung, Gebiet Ortskern Vluyn

Am Donnerstag, 18. März 2010 um 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses, Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn.

Der Planbereich bildet den Ortskern Vluyns mit Einkaufs- und Verweilmöglichkeiten. Zur Aufwertung des Platzes wurden im Eingangsbereich des Platzes zwei neue Gebäude errichtet. Weitere Maßnahmen zur Attraktivierung sollen in Zukunft folgen.

Vor allem bei längeren Leerständen und offenbar schwer vermarktbaren Immobilien ist die Tendenz zu beobachten, dass mit zunehmender Dauer der Vermarktungsbemühungen Folgenutzungen in Erwägung gezogen werden, die der Struktur und den Entwicklungszielen des Ortskerns von Vluyn nicht entsprechen. Diese innerörtliche Lage stellt auch für Spielhallenbetreiber einen deutlichen Reiz dar.

Der Bebauungsplan Nr. 9 setzt ein Kerngebiet fest. Es gilt die Baunutzungsverordnung von 1962. Danach sind Vergnügungsstätten und damit auch Spielhallen zulässig. Die aktuellen Bemühungen zur Nutzung und Gestaltung des Platzes belegen das städtebauliche Interesse, keine Spielhallen zuzulassen. Diese Nutzung würde den Platz nicht mit städtischem Leben füllen bzw. nicht der gewünschten Nutzung entsprechen. Mit der 14. Änderung des BP Nr. 9, Ortskern Vluyn, sollen daher Vergnügungsstätten im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ausgeschlossen werden.

In der Bürgeranhörung werden die Ziele und Inhalte des Verfahrens vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen und Bedenken vorzu­bringen. Diese werden im weiteren Verfahren dem Stadtentwicklungsausschuss zur Abwägung vorgelegt. Eine weitere Möglichkeit im Verfahren, eine Stellungnahme abzuge­ben, ist während der öffentlichen Auslegung. Auf sie wird allerdings nicht mehr mit Hand­zettel hingewiesen, sondern mittels Amtsblatt und Internet.

Informationen zu Bauleitplanverfahren finden sie hier.

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