Beratung der Betreuungsstelle des Kreises Wesel in Neukirchen-Vluyn am Donnerstag, 04. Juli 2019
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Ab Donnerstag, 04. Juli 2019, beraten Maria Borsch und Marius Feist, Mitarbeiter*in der Betreuungsstelle des Kreises Wesel, an jedem ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 10 bis 12 Uhr in den Räumlichkeiten des Jugendamtes im Rathaus Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Nach dem Betreuungsrecht für Erwachsene gilt der Grundsatz: „Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen eine Betreuungsperson“. Oft wird davon ausgegangen, dass im Notfall Ehe-/Lebenspartner*innen oder Kinder automatisch für die Betroffenen alle Rechtsgeschäfte regeln können. Eine automatische Vertretungsbefugnis – auch innerhalb der Familie - existiert ohne entsprechende Vorausverfügung jedoch nicht.
Hat man im Voraus keine Vorsorge getroffen, muss das Amtsgericht ein Betreuungsverfahren einleiten. Es beteiligt die zuständige Betreuungsbehörde und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine Betreuung nötig ist und wer als betreuende Person eingesetzt wird.
Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann vermieden werden, indem frühzeitig Vorsorge getroffen wird.
Im Rahmen des persönlichen Beratungsgespräches können individuelle Fragen geklärt werden. Dabei sind auch Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10 Euro möglich.
Für Interessierte, die aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Angebot vor Ort zu nutzen, besteht nach Absprache auch die Möglichkeit eines Hausbesuches.
Da die/der Mitarbeiter*in des Kreises Wesel sich Zeit für die Beratung nehmen möchte, ist eine Terminabsprache unter der Rufnummer 0281/207 3454 erforderlich. Das Beratungsangebot richtet sich speziell an Bürger*innen der Stadt Neukirchen-Vluyn.