Beigeordnetenwahl muss nun doch wiederholt werden
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Die Beigeordnetenwahl zur Wiederbesetzung der vakanten Dezernentenstelle für den Bereich Finanzen/Kämmerei, Schulverwaltung, Kultur und Sport sowie das Ordnungswesen muss wiederholt werden. Dies teilt der Landrat des Kreises Wesel Dr. Ansgar Müller dem Bürgermeister der Stadt Neukirchen-Vluyn Harald Lenßen jetzt mit.
Spätestens in seiner nächsten Sitzung, die laut Sitzungskalender am 19. Oktober stattfinden wird, werden die Mitglieder des Stadtrates erneut zur Wahl eines bzw. einer neuen Beigeordneten aufgerufen.
Die neuerliche Stellungnahme durch Landrat Müller ist das Ergebnis einer weiteren Prüfung der Beigeordnetenwahl vom 29. Juni unter Berücksichtigung der Gemeindeordnung sowie des konkreten Wahlverfahrens. Diese Überprüfung durch den Landrat in seiner Eigenschaft als Kommunalaufsicht hatte der Neukirchen-Vluyner Stadtrat in seiner Sondersitzung am 20. Juli per Beschluss eingefordert, um für die weitere Vorgehensweise in Sachen Beigeordnetenwahl Rechtssicherheit zu erlangen. Der Landrat hat nunmehr festgestellt, dass die im Vorfeld der Wahl erteilte Rechtsauskunft des Kreises Wesel an die Stadt Neukirchen-Vluyn bezüglich der Behandlung von Nein-Stimmen im zweiten Wahlgang damals nicht zutreffend und das Wahlverfahren daher fehlerbehaftet war.
Bürgermeister Harald Lenßen hat die Ratsfraktionen sowie die beiden Bewerber für die Beigeordnetenstelle über die Wahlwiederholung bereits informiert. Die Fraktionen beraten in Kürze in einem interfraktionellen Gespräch über das weitere Verfahren.