Service-Bereich

Inhalt

Beigeordnetenstelle nicht besetzt

Veröffentlicht am:

Zur Übersicht aller Pressemeldungen

Bei der gestrigen Ratssitzung führte die Wahl zur Wiederbesetzung der Beigeordnetenstelle vorläufig zu keinem Ergebnis. Nach Durchführung des Bewerbungsverfahrens standen vor dem Votum der Mitglieder des Stadtrates noch zwei Kandidaten zur Wahl. Da im ersten Wahlgang keiner der Bewerber die nach der Gemeindeordnung NRW geforderte qualifizierte Mehrheit erhalten hatte, war ein zweiter Wahlgang notwendig. Dabei wurden allerdings mehr Nein-Stimmen gezählt, als einer der Bewerber Ja-Stimmen auf sich vereinen konnte.

Da Mitglieder des Stadtrates und die Verwaltung die Formulierung des entscheidenden Paragrafen der Gemeindeordnung (§ 50 Absatz 2 Satz 4 GO NRW) zum Thema Abstimmungen unterschiedlich bewerten, hat die Verwaltung den Kreis Wesel als Kommunalaufsicht um eine abschließende Prüfung gebeten. Im wesentlichen geht es bei der Prüfung darum, ob die beim durchgeführten zweiten Wahlgang abgegebenen Nein-Stimmen Geltung haben oder nicht. Wäre letzteres der Fall, wäre ein Kandidat mit der einfachen Mehrheit der Ja-Stimmen unabhängig der Anzahl abgegebener Nein-Stimmen gewählt.

Der Kreis Wesel kann aber ein abschließendes Prüfergebnis zur gestrigen Beigeordnetenwahl aufgrund der landesweit bisher ungeklärten Rechtsfrage kurzfristig nicht mitteilen. Die Stadtverwaltung wird dem Kreis alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Wahl zukommen lassen, damit möglichst schnell eine Klärung erzielt werden kann.

Sie haben das Seitenende erreicht.