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Beigeordneten-Wahl wird wiederholt

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Die Wahl zur Besetzung der vakanten Beigeordnetenstelle für den Bereich Finanzen/Kämmerei, Schulverwaltung, Schule, Kultur und Sport sowie das Ordnungswesen wird wiederholt. Das entschied heute Bürgermeister Harald Lenßen und informierte die Ratsmitglieder über die Sondersitzung des Stadtrates, die am Mittwoch, 20. Juli, um 17 Uhr stattfinden wird.

Wie bereits berichtet führte bei der Ratssitzung am 29. Juni die Wahl zur Wiederbesetzung der Beigeordnetenstelle vorläufig zu keinem Ergebnis. Nach Durchführung des Bewerbungsverfahrens standen vor dem Votum der Mitglieder des Stadtrates noch zwei Kandidaten zur Wahl. Da im ersten Wahlgang keiner der Bewerber die nach der Gemeindeordnung NRW geforderte qualifizierte Mehrheit erhalten hatte, war ein zweiter Wahlgang notwendig. Dabei wurden allerdings mehr Nein-Stimmen gezählt, als einer der Bewerber Ja-Stimmen auf sich vereinen konnte. Im Vorfeld der Wahl hatte die Verwaltung eine Rechtsauskunft bei der Kommunalaufsicht des Kreises Wesel eingeholt - insbesondere zur Klärung der Rechtssituation bezüglich der Nein-Stimmen. Diese rechtliche Bewertung gab vor, dass bei einer Mehrheit von Nein-Stimmen keiner der beiden Kandidaten gewählt sei. Entsprechend gab Bürgermeister Lenßen das Wahlergebnis, wonach keiner der beiden Kandidaten gewählt war, bekannt.

Die Formulierung des entscheidenden Paragrafen der Gemeindeordnung (§ 50 Absatz 2 Satz 4 GO NRW) zum Thema Abstimmungen wurde noch während der Ratssitzung unterschiedlich bewertet. Daher wurde Bürgermeister Lenßen beauftragt, das Ergebnis durch den Kreis Wesel nochmals prüfen zu lassen. Im wesentlichen ging es bei der Prüfung darum, ob die beim durchgeführten zweiten Wahlgang abgegebenen Nein-Stimmen Geltung hatten oder nicht.

In den vergangenen Tagen holte Bürgermeister Lenßen außerdem Auskünfte beim Innenministerium des Landes NRW und beim Städte- und Gemeindebund ein. In den Vorgang waren weiterhin die Bezirksregierung sowie der Landkreistag eingebunden. Die Meinung dieser eingebundenen Stellen führte zu dem Ergebnis, dass Nein-Stimmen in einem zweiten Wahlgang nicht zu beachten sind.

Da die Beigeordneten-Wahl somit unter anderen rechtlichen Voraussetzungen durchgeführt wurde, ist die Erforderlichkeit einer Wahlwiederholung gegeben. Der Landrat vertritt nach nochmaliger Bewertung der Wahl die gleiche Rechtsauffassung und trägt die Vorgehensweise von Bürgermeister Lenßen mit.

Am 20. Juli stimmen die Ratsmitglieder also erneut über die beiden Bewerber ab, vorausgesetzt, beide erklären sich erneut zur Kandidatur bereit.

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