Beigeordneten-Wahl nicht wiederholt
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Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner gestrigen Sitzung die Beigeordnetenwahl zur Wiederbesetzung der vakanten Dezernentenstelle für den Bereich Finanzen/Kämmerei, Schulverwaltung, Kultur und Sport sowie das Ordnungswesen nicht wiederholt. Stattdessen hat das Gremium einen Beschluss gefasst, wonach Bürgermeister Harald Lenßen beauftragt wird, eine schriftliche Stellungnahme beim Landrat des Kreises Wesel einzuholen, um für die weitere Vorgehensweise Rechtssicherheit zu erlangen.
Mit der angeforderten Erklärung beim Kreis Wesel als Kommunalaufsicht erwarten die Ratsmitglieder Angaben über die Rechtmäßigkeit, die Gültigkeit und die zu beachtenden Rechtsfolgen (z. B Wahlwiederholung, Wahlanerkennung, Neuausschreibung) der stattgefundenen Beigeordnetenwahl vom 29. Juni. Darüber hinaus wird der Landrat gebeten, bei seiner Bewertung die rechtliche Auffassung weiterer übergeordneter Stellen, etwa die der Bezirksregierung Düsseldorf und des NRW-Innenministeriums, zu berücksichtigen.
Wie bereits berichtet führte bei der Ratssitzung am 29. Juni die Wahl zur Wiederbesetzung der Beigeordnetenstelle zu keinem Ergebnis. Im ersten Wahlgang hatte keiner der Bewerber die nach der Gemeindeordnung NRW geforderte qualifizierte Mehrheit erhalten. Im notwendigen zweiten Wahlgang wurden daraufhin mehr Nein-Stimmen gezählt, als einer der beiden Bewerber Ja-Stimmen auf sich vereinen konnte. Bürgermeister Lenßen stellte daraufhin als Ergebnis fest, dass keiner der beiden Kandidaten gewählt war. Denn in Kenntnis der schwierigen Mehrheitsverhältnisse im Rat hatte er bereits im Vorfeld der Ratssitzung den Kreis als Kommunalaufsicht um Klärung der Rechtslage zur Behandlung von Nein-Stimmen bei einer Beigeordnetenwahl der Gemeindeordnung NRW gebeten. Die vom Kreis vertretene Rechtsauffassung gab damals vor, dass bei einer Mehrheit von Nein-Stimmen keiner der beiden Kandidaten gewählt sei. Entsprechend gab Bürgermeister Lenßen das vorgenannte Wahlergebnis bekannt.
Diese Rechtsauffassung und die Feststellung des Ergebnisses wurden noch während der Ratssitzung am 29. Juni unterschiedlich bewertet. Daher wurde Bürgermeister Lenßen beauftragt, die Wahl durch den Kreis Wesel prüfen zu lassen. Dem Bürgermeister teilte die Kommunalaufsicht Anfang Juli als Ergebnis mit, dass die im Rahmen der Beigeordnetenwahl getroffenen Entscheidungen aus Sicht des Kreises folgerichtig seien. Bürgermeister Lenßen holte aber auch Auskünfte beim Innenministerium des Landes NRW und beim Städte- und Gemeindebund ein. Beide Stellen gaben eine vom Kreis abweichende Bewertung bezüglich der Behandlung der Nein-Stimmen ab.
Im Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht des Kreises Wesel hatte Bürgermeister Lenßen daraufhin die Wiederholung der Beigeordnetenwahl vorgeschlagen und die Ratsmitglieder zu einer Sondersitzung des Stadtrates eingeladen. Diese haben sich aufgrund der nach wie vor unterschiedlichen Einschätzung der Sach- und Rechtslage jedoch nunmehr verständigt, die Wahl nicht zu wiederholen und stattdessen erneut den Kreis Wesel anzurufen.