Bebauungsplan Nr. 164 und 109. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwicklungsgebiet Sittermannstraße nördlich der Antoniusschule
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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 05.06.2019 die frühzeitige Beteiligung der o. g. Bauleitplanverfahren beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt.
Am Donnerstag, dem 04.07.2019, um 18:00 Uhr, wird im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, das Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert.
Die städtische Sportplatzanlage „Jahnplatz“ ist in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Derzeit wird die Anlage noch durch den FC Neukirchen-Vluyn 09/21 genutzt. Die erforderliche Renovierung soll jedoch nicht mehr durchgeführt werden. Stattdessen ist die Verlagerung der Außensportanlage in eine zentral gelegene Sportplatzanlage an der Tersteegenstraße geplant.
Die Nähe Neukirchen-Vluyns zum Ruhrgebiet bzw. zu den Oberzentren Krefeld, Duisburg und insbesondere Düsseldorf mit ihren angespannten Wohnungsmärkten machte sich in den letzten Jahren deutlich auf dem Wohnungsmarkt bemerkbar. Bereits im Rahmen der Entwicklung des neuen Wohngebietes „Niederberg“ auf dem ehemaligen Zechengelände hat sich gezeigt, dass Grundstücke für Einfamilienhäuser in Neukirchen-Vluyn stark nachgefragt werden. Mit der Entwicklung des Standortes Sittermannstraße soll dieser starken Nachfrage weiter entgegengekommen werden. Überdies soll auch ein gewisser Anteil an bezahlbarem Wohnraum entstehen.
Für den Standort an der Sittermannstraße existiert derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Für die Entwicklung von Wohnungsbau ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zeitgleich die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die beabsichtigte Wohnentwicklung zu schaffen.
Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.