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Baugenehmigung für Kombi-Standort kann noch nicht umgesetzt werden

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In der letzten Sitzung des Bau-, Grün- und Umweltausschusses teilte die Stadtverwaltung mit, dass die Realisierung des Kombi-Standortes ins Stocken geraten sei. So könne die für das Bauprojekt erteilte Baugenehmigung aufgrund der Klage eines Anwohners nicht umgesetzt werden.

Das Gericht sei der Auffassung, die Baugenehmigung sei hinsichtlich der Lärmimmissionen „völlig unbestimmt“. Eine Unbestimmtheit liegt nach Rechtsauffassung dann vor, wenn eine Verletzung von Nachbarrechten bei der Ausführung eines Bauvorhabens nicht auszuschließen ist. Nun fordert das Gericht weitere gutachterliche Belege.

Die Verwaltung wertet den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Zeit aus und wird das erforderliche Schallschutzgutachten beibringen bzw. zu den Fragestellungen Stellung beziehen.

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