Baugebiet Jahnplatz
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Für die Erschließung des Jahnplatzes wurde eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung für den Zeitraum vom 15.11.2021 bis zum 15.04.2022 unter Berücksichtigung der Belange der Polizei und des Straßenbaulastträgers erteilt.
Aufgrund vermehrter Hinweise und Beschwerden aus der Bürgerschaft, dass der Baustellenverkehr nahezu ausschließlich über den Plankendicksweg abgewickelt wird, wurde die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung nun wie folgt angepasst:
a) Das Baufeld Jahnplatz ist ausschließlich über die Sittermannstraße anzufahren.
b) Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über den Plankendicksweg.
c) Eine Zufahrt auch vom Plankendicksweg darf lediglich für den auf der Sittermannstraße gesperrten Zeitraum 07.30 - 08.30 Uhr erfolgen.
Dem Ungleichgewicht der Belastung der Anwohner an der Sittermannstraße und des Plankendicksweges sowie kritischen Situationen durch den Begegnungsverkehr der LKW auf dem Plankendicksweg sollen damit entgegengewirkt werden. Im Vorfeld der Maßnahme sind Beweissicherungen der Straßenkörper an der Sittermannstraße und des Plankendicksweges vorgenommen worden; ebenso an den unmittelbar angrenzenden Häusern des ehemaligen Vereinsheimes.