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Aufstellung eines Lärmaktionsplanes

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Hier geht es zur Lärmaktionsplanung https://www.neukirchen-vluyn.de/laermaktionsplanung-fuer-die-stadt-neukirchen-vluyn

 

Anlass

Laut der nunmehr aktuellen EU-Umgebungslärmrichtlinie ist für die Stadt Neukirchen-Vluyn gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ein Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Die rechtlichen Grundlagen der Lärmminderungsplanung sind in den §§ 47 a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt. Sie gehen auf die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ zurück.

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) sowie die erste Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplanes sind Lärmkarten. Diese sind für die Stadt Neukirchen-Vluyn auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abrufbar. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen (relevante Hauptverkehrsstraßen) im Stadtgebiet, geben Auskunft darüber, welche Lärmbelastungen von den Lärmquellen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind. Dadurch machen sie die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.

Ziele

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung erarbeitet werden, welche schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert, vorbeugt oder mindert. Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, unbeachtlich der Trägerschaft kurz-, mittel- und langfristige sowie umsetzbare und auch realisierbare Maßnahmen aufzuzeigen, wie eine Lärmminderung weiter vorgenommen werden kann.

Diese Maßnahmen sollen vor allem dort durchgeführt werden, wo möglichst viele Betroffene davon profitieren. Es besteht daher die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zur Lärmaktionsplanung in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Die einzelnen Maßnahmen werden dabei sowohl auf ihre Effizienz als auch auf den finanziellen Aufwand und ihre Auswirkungen auf das Stadtbild hin untersucht.

Mit welchen Themen sich der Lärmaktionsplan konkret auseinandersetzen wird, kann der beigefügten pdf-Datei entnommen werden.

Mitwirkung der Öffentlichkeit

Zwar liegen noch keine konkreten Unterlagen und Aussagen zum Lärmaktionsplan vor, da dieser zum gegenwärtigen Zeitpunkt erst erarbeitet wird. Die Stadt Neukirchen-Vluyn möchte ungeachtet dessen, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes informieren und bittet um Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge bis zum 16.10.2023 schriftlich im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, Zimmer 216, während der Dienststunden eingereicht werden oder über das Bauportal der Stadt Neukirchen-Vluyn https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/.

Sollten Sie an Ihrem Gebäude schon Maßnahmen (wie z.B. Einbau von Schallschutzfenstern) vorgenommen haben oder haben etwas zur Lärmminderung an Ihrem Wohnstandort geplant, dann können Sie uns dies mitteilen. Bitte geben Sie auch an, wann Sie Ihre Maßnahme umsetzen möchten.

Zeitplan

Nachdem die relevanten Stellungnahmen und Auskünfte in dem Lärmaktionsplan berücksichtigt

wurden, erfolgt ein Beschluss über den Entwurf des Lärmaktionsplanes. Dieser Entwurf wird dann der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei können nochmals Anregungen aus der Öffentlichkeit abgeben werden.

Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens zum Lärmaktionsplan eingewilligt. Ihnen wird damit die Möglichkeit eröffnet, zur Planung Stellung zu nehmen. Ihre persönlichen Daten werden benötigt, um Ihre Betroffenheit bzw. Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Lärmaktionsplanes beurteilen zu können. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses bzw. des Rates beraten und entschieden. Es findet jedoch keine Veröffentlichung Ihrer Daten in den Sitzungsvorlagen statt; diese sind anonymisiert.

In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können bei der Stadtverwaltung innerhalb Öffnungszeiten und unter https://www.neukirchen-vluyn.de/datenschutzhinweise die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

 

Neukirchen‑Vluyn, den 31.05.2023

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

Ulrich Geilmann

Techn. Beigeordneter

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