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Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung erarbeitet Konzept zur Haushaltskonsolidierung

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Eine Nachricht bewegte zu Beginn dieser Woche viele Neukirchen-Vluyner: „Die Stadt erhöht die Steuern“ wurde berichtet. Das ist nur die halbe Wahrheit.

Fakt ist: Die Stadt Neukirchen-Vluyn befindet sich in einem Haushaltssicherungskonzept. Unter anderem durch einen Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen im vergangenen Jahr sowie stetig steigende Ausgaben beträgt die Entnahme aus den städtischen Rücklagen nach 2013 auch dieses Jahr mehr als 5%. Nun muss der Haushalt innerhalb von zehn Jahren ausgeglichen werden.

Im Auftrag der Politik hat die Verwaltung daher eine Aufstellung möglicher Einsparungsmaßnahmen und Einnahmeerhöhungen erstellt. Hierbei kam alles auf den Tisch, was im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zielführend sein kann. Die politischen Fraktionen haben sich darauf verständigt, diese Vorschläge in einer Arbeitsgruppe zu sondieren und abzuwägen, um anschließend öffentlich darüber zu beraten und zu entscheiden. Dass die vorangehende Diskussion nicht in der Öffentlichkeit geführt wird, gebührt der Respekt vor denjenigen, die von möglichen Entscheidungen betroffen wären. Ein frühzeitiges Veröffentlichen möglicher Ideen würde zum Aufkommen unnötiger Gerüchte führen, wovon am Ende niemand profitiert.

Die Ratsmitglieder sind die durch die Neukirchen-Vluyner gewählten Vertreter, die im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger nun die notwendigen Entscheidungen treffen müssen. Selbstverständlich werden diese Entscheidungen der Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Von Geheimniskrämerei kann weder in Bezug auf die Stadtverwaltung noch auf die Politik die Rede sein. Der Haushalt sowie das Haushaltssicherungskonzept mit den entsprechenden Vorschlägen werden im März in den Sitzungen des Rates und des Haushalts- und Finanzausschusses öffentlich beraten.

Die von Teilen der Medien als „Streichliste“ bezeichnete Aufstellung möglicher Konsolidierungsmaßnahmen enthält alle machbaren Maßnahmen, die zur Konsolidierung des Haushalts beitragen können. Eine Präferenz hinsichtlich möglicher Steuererhöhungen anstelle von Einsparungen, wie teilweise verlautet, besteht keinesfalls. Im Gegenteil: Mögliche Einsparungen haben gegenüber Steuererhöhungen klare Priorität. Ziel ist es, Steuern nur dann zu erhöhen, wenn Einsparungen für das Erreichen der gesetzlichen Vorgaben zur Konsolidierung des Haushalts nicht ausreichen. Dies ist abhängig davon, inwieweit der Rat bereit ist, diese Einsparungen zu beschließen. Der Haushalt mit genehmigungsfähigem Haushaltssicherungskonzept soll in der nächsten Sitzung des Rates am 19. März verabschiedet werden.

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