Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zumvorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 147
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Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 147 mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes Nr. FP 98, Nahversorgung nördlich der Alten Rathausstraße
Für das vorgenannte Bauleitplanverfahren soll ein Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Am 27.08.2015 findet um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, hierzu ein Erörterungstermin statt.
Dort wird die beabsichtigte Planung vorgestellt und mit der Öffentlichkeit erörtert.
Ziel ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Realisierung eines Nahversorgers zwischen Mozartstraße, Andreas-Bräm-Straße sowie Alte Rathausstraße.
Für das Verfahren wird kein Umweltbericht erstellt.
Dieser Entwurf des Bauleitplanverfahrens kann mit der Begründung während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, Zimmer 216, eingesehen werden. Sollte zu diesem Verfahren ein Umweltbericht erstellt werden, so kann dieser ebenfalls mit eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass schriftliche Stellungnahmen bis zum Anhörungstermin der Verwaltung vorliegen sollen. Sie können aber auch noch bis zu einer Woche nach dem Anhörungstermin schriftlich oder mündlich zur Niederschrift nachgereicht werden.
Der vorgesehene Planbereich für die Bauleitplanung ist in dem zu dieser Bekanntmachung gehörenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.