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Anhörungen der Öffentlichkeit

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Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema:
Bebauungsplan Nr. 14, 12. Änderung, Sanierungsgebiet Ortskern Neukirchen
und 96. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Hochstraße / Ecke Gartenstraße

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 27.09.2017 die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt.

Am Donnerstag, dem 30.11.2017, um 18:00 Uhr

werden im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, die Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert.

Bebauungsplan 14, 12. Änderung, Sanierungsgebiet Ortskern Neukirchen

Die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 dient der Bündelung der bisherigen Änderungen im Geltungsbereich des Plangebietes sowie der grundsätzlichen planungsrechtlichen Neuorientierung des Dorfkerns Neukirchens im Zuge des Integrierten Handlungskonzeptes. Genaue Zielsetzungen und Inhalte werden im weiteren Verfahren zu definieren sein und an sich an die Veränderungen des Ortskerns anlehnen bzw. diese mit beeinflussen.

96. Flächennutzungsplanänderung, Bereich Hochstraße / Ecke Gartenstraße

Ziel und Zweck der 96. Flächennutzungsplanänderung ist es, den Bereich planungsrechtlich für eine Wohnbebauung vorzubereiten. Dazu wird die Darstellungsart "Fläche für Gemeinbedarf" in "Wohnbaufläche" geändert. Die bestehenden Grünstrukturen müssen aufgegeben werden, um das Grundstück vorteilhaft nutzen zu können.

 

 

Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema:
Bebauungsplan Nr. 59, 10. Änderung,

Gebiet an der Jahnstraße (Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt.

Am Donnerstag, dem 25.01.2018, um 18:00 Uhr

wird im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, das Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und erörtert. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für den Neubau einer Zweifach-Turnhalle inkl. Nebenanlagen.

 

 

Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema:
Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 94, 1. Änderung, mit Berichtigung FP 104,

Lidl-Markt in Vluyn (Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt.

Am Montag, dem 04.12.2017, um 18:00 Uhr

wird im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, das Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert.

Die Firma Lidl beabsichtigt die Vergrößerung ihrer Filiale in Vluyn. Dies wird als erforderlich angesehen, um die Filiale an die heutigen Anforderungen des Verkaufs anzupassen. Die Filiale soll mehr Verkaufsfläche aufweisen, damit die Warenpräsentation großzügiger gestaltet werden kann. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wird es statt eines Anbaus einen kompletten Neubau geben. Die Filiale soll nach neuesten energetischen Maßgaben gebaut werden. Dadurch, dass das Gebäude mehr Platz benötigt, verbleibt weniger Parkplatzfläche. Um nach wie vor einen großzügigen Parkplatz vorhalten zu können, wird das östlich angrenzende Grundstück mit in das Konzept einbezogen. Diese Fläche soll den vorhandenen Parkplatz ergänzen.

In einem Gutachten zur Einzelhandelssituation wurde die Verträglichkeit und Unschädlichkeit des geplanten Marktes gegenüber den bestehenden schützenswerten Versorgungsstrukturen nachgewiesen. Auch im gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept der Stadt Neukirchen-Vluyn wurde vom Gutachter die Verträglichkeit der Maßnahme für den Einzelhandel in Neukirchen-Vluyn bestätigt.

Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.

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