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Anhörung der Öffentlichkeit

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Anhörung der Öffentlichkeit: 116. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich nördlich des Klingerhufs / Kompensationsfläche Wald

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 08.03.2023 die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Durch die Flächennutzungsplanänderung ist beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in eine Aufforstungsfläche zu schaffen, die später einmal ein Wald werden soll. Es handelt sich um eine ca. einen Hektar große Fläche südlich der Niederrheinallee und westlich des Naherholungsgebiets Klingerhuf. Für die Umwandlung in eine Waldfläche zeigt sich die Fläche als besonders geeignet, weil sie im Landschaftsplan des Kreises Wesel - so wie der gesamte Bereich des Klingerhufs - als Maßnahmenraum zur Entwicklung von Laub-/Mischwaldbeständen dargestellt ist. Da die Stadt die Fläche erwerben konnte, soll dieses Ziel nun angegangen werden.

Die Umwandlung der Fläche soll noch dem weiteren Ziel einer Ausgleichsmaßnahme dienen. Neubauvorhaben sind bezüglich ihres Eingriffs in Natur und Landschaft zu bewerten. Der entstehende Eingriff ist in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Die Anpflanzung von Wald soll daher gleichzeitig als Ausgleichsmaßnahme für das Neubaugebiet „Die Blie“ (Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring) dienen. Dies soll mit der entsprechenden Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft planungsrechtlich manifestiert werden. Im Bebauungsplan wird es eine entsprechende Verknüpfung geben.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom 07.06. bis 06.07.2023

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Unterlagen können während dieser Zeit auch auf der folgenden Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:

https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden.

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