Als die Faust das Gesicht nicht ganz verfehlte
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Die Staatsanwaltschaft stellte den Strafantrag von Timo B. gegen Jason K. aufgrund „mangelnden öffentlichen Interesses" ein und verwies auf den Privatklageweg. Der Geschädigte solle sich zunächst an das für den Wohnort des Gegners zuständige Schiedsamt wenden.
Ein ganz normaler Vorgang erläuterte Andreas Serwe, Richter am Oberlandesgericht Hamm, der am vergangenen Wochenende (20. und 21. Januar) in Neukirchen-Vluyn den Fortbildungslehrgang „Strafrecht" leitete. Der Faustschlag ins Gesicht rechtfertigt grundsätzlich keine weitergehende öffentliche Ermittlung. Hier besteht aber die Möglichkeit, im Privatklageweg zivil- und strafrechtliche Begehren durchzusetzen. Der Privatklageweg beginnt in diesem Fall mit einer obligatorischen Schlichtungsverhandlung vor dem Schiedsamt. Die zuständige Schiedsperson wird versuchen, eine Lösung des Konfliktes zu finden, die von beiden Seiten als fair und akzeptabel angesehen wird. In rund 60 Prozent der Fälle wird auch eine Einigung so erzielt, die den weiteren Klageweg vor dem Amtsgericht erspart.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führt regelmäßige Weiterbildungen seiner Mitglieder durch, erläuterte Heinz-Günter Roeder, Vorsitzender der Bezirksvereinigung Krefeld/Moers und organisatorischer Leiter der Arbeitstagung. „Wir sind gerne in den Gemeinden und freuen uns über die Unterstützung der Städte."
Und diese Unterstützung ist den Schiedspersonen gewiss. Bürgermeister Harald Lenßen sowie der neue Beigeordnete der Stadt Neukirchen-Vluyn Jörg Geulmann nutzten die Gelegenheit, sich vor Ort zu informieren. „Gerade in meiner Sprechstunde kommen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt mit Angelegenheit auf mich zu, bei denen ich nicht selbst helfen kann, die unsere Schiedspersonen aber oft unkompliziert lösen können", so Lenßen im Gespräch mit dem Richter.