Allgemeinverfügung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 20.03.2020
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Am gestrigen Tag wurde die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) im Amtsblatt bekanntgegeben.
Hiermit wurde eine Ausnahmeregelung zu den Betretungsverboten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe etc. für Personen geschaffen, die für die medizinische oder pflegerische Versorgung oder die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich sind.