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Aktuelles zum Coronaschutz

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Seit Montag, 27. April 2020, gilt in NRW die sogenannte Maskenpflicht. Für die Einhaltung sind die Betreiber von Verkaufsgeschäften bzw. Marktständen, Arztpraxen und des ÖPNV verantwortlich. Sie dürfen künftig Personen, die keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, ohne von der Pflicht hierzu ausnahmsweise befreit zu sein, den Zutritt nicht gewähren bzw. nichts verkaufen. Eine Eingangskontrolle oder mindestens entsprechende deutliche Hinweisschilder sind erforderlich. Bei Verstößen ist einzuschreiten. Das Ordnungsamt der Stadt kontrolliert ebenfalls und weist Betreiber und Bürgerinnen und Bürger ohne Maske auf die Pflicht hin.

Die Landesregierung hat gestern (27.04.) beschlossen, die Beiträge für Kita und den Offenen Ganztag für den Monat Mai auszusetzen. Damit müssen die Eltern, unabhängig von der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots, auch für den Monat Mai keine Elternbeiträge aufbringen. Eltern in Neukirchen-Vluyn, deren Kinder eine der städtischen Kitas oder Grundschulen besuchen, müssen dazu nichts unternehmen.

Der Elternbeitrag für die Offene Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird durch die Stadtverwaltung nicht erhoben. Die Erstattung bzw. Verrechnung der Kita-Beiträge erfolgt durch den Kreis Wesel.

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