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Aktuelles zum Coronaschutz

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In der aktuellen Corona-Schutzverordnung legt das Land NRW keine Maßnahmen mehr aufgrund einer Überschreitung eines festgesetzten 7-Tage-Inzidenzwertes fest. Demzufolge gelten grundsätzlich, auch unabhängig vom Inzidenzwert 35, die bekannten Corona-Schutzmaßnahmen (3G-Regel, Maskenpflicht) in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens.

So gilt beispielsweise die Pflicht zum Tragen (mindestens) einer medizinischen Maske im ÖPNV, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen, an Verkaufsständen oder bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). Die 3G-Regel gilt immer für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, Unterkünften für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe.

Eine Übersicht der aktuellen Regeln gibt es auf der Homepage des Gesundheitsministeriums unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung ist unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210914_coronaschvo_ab_15.09.2021_lesefassung.pdf einzusehen.

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