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Aktuelles zum Coronaschutz

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Das Land NRW verlängert die Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020. Veränderungen und Ergänzungen gibt es unter anderem für Weihnachtsmärkte sowie für private Feiern. Beim Kontaktsport entfällt die Begrenzung auf 30 Personen.

 

Private Feierlichkeiten

Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeiern) oder auch Nachfeiern von Bestattungen sind weiterhin mit bis zu 150 Personen möglich. Ausnahmen gelten, wenn die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises steigt.

Angemeldet werden müssen Feiern ab 50 Gästen außerhalb des privaten Bereichs. Die Anmeldung erfolgt spätestens drei Werktage vor der Feier an das Ordnungsamt. Folgende Angaben sind notwendig:

  • Veranstalter mit Name, Wohnort und Telefonnummer
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
  • voraussichtliche Teilnehmerzahl

Die Anmeldung kann mit diesem Formular https://formulare.krzn.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5f7ab5e717572835617a2368 vorgenommen werden. Eine Genehmigung erteilt das Ordnungsamt nicht, behält sich aber Kontrollen des Infektionsschutzes vor Ort vor.

Steigt die 7-Tages-Inzidenz, gilt Folgendes:

  • 7-Tages-Inzidenz von 35: Max. 50 Teilnehmer
  • 7-Tages-Inzidenz von 50: Max. 25 Teilnehmer

Die aktuellen Inzidenz-Werte des Kreises Wesel finden Sie unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/

Ausnahmen von diesen Teilnehmerobergrenzen können im Einzelfall bei besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten zugelassen werden.

 

Kontaktsport

Die Begrenzung der Durchführung von Kontaktsport mit max. 30 Personen entfällt.

 

Bußgeldkatalog

Mit der Coronaschutzverordnung wurde auch der Bußgeldkatalog angepasst. Die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung wird künftig in NRW mit einem Regelbußgeld von 250 Euro geahndet. Wird eine anmeldepflichtige Feier außerhalb des privaten Bereichs nicht angemeldet, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro fällig.

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