Service-Bereich

Inhalt

Aktuelles zum Coronaschutz

Veröffentlicht am:

Zur Übersicht aller Pressemeldungen

Zu heute, 20. Mai 2020, sind die Coronaschutz- und die Coronabetreuungsverordnung aktualisiert worden. Auch die Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards wurde erneuert und umfassen nun einheitliche Regelungen für den Betrieb von Gastronomie, Hotels/Ferienwohnungen/Campingplätze, Kosmetik-/Nagelstudios/Maniküre, Friseure, Fußpflege, Massagestudios, Fitnessstudios und Freibäder. Alle Infos finden Sie bei den "Weiterführenden Informationen" auf der Seite https://www.neukirchen-vluyn.de/de/inhalt/corona-virus-4028913/

Ab heute ist der Betrieb von Tattoo- und Piercingstudios unter Auflagen wieder möglich. Ebenfalls wieder erlaubt ist das Picknicken im öffentlichen Raum; Grillen bleibt weiterhin untersagt. Außerdem ist es möglich, zu standesamtlichen Trauungen Gäste außerhalb der Familie bzw. der 2-Haushalte-Regel zu laden. Im Trauzimmer der Stadt Neukirchen-Vluyn können wegen der Raumgröße neben dem Brautpaar derzeit leider nur drei weitere Gäste an Trauungen teilnehmen.

Nachtrag vom 26.05.2020: An Trauungen im Trauzimmer der Stadt Neukirchen-Vluyn können ab sofort neben dem Brautpaar sechs weitere Personen teilnehmen.

Sie haben das Seitenende erreicht.