Service-Bereich

Inhalt

Aktuelles zum Coronaschutz

Veröffentlicht am:

Zur Übersicht aller Pressemeldungen

Am 16. April 2020 hat die Landesregierung die Coronaschutzverordnung geändert. In der kommenden Woche treten einige Lockerungen der bisher geltenden Bestimmungen in Kraft:

  • Alle Handelsgeschäfte in Neukirchen-Vluyn dürfen wieder öffnen. Es sind Vorkehrungen zur Hygiene, zum Zutritt, zur Vermeidung von Warteschlangen und der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu treffen. Außerdem darf nur 1 Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft anwesend sein.
  • Die Neufassung enthält nun einen Passus zur Arbeitgeberverantwortung. Arbeitgeber sind in der Pflicht, zur Reduzierung von Infektionsrisiken beizutragen und Vorkehrungen zu treffen.

Details zu den Neuregelungen hat die Stadtverwaltung auf diesen Seiten für Sie zusammengestellt.

Ab 23. April werden außerdem Änderungen der Coronabetreuungsverordnung wirksam. Über die Details informiert die Stadtverwaltung in der kommenden Woche.

Update vom 21.04.: Details zu den Schulöffnungen und der erweiterten Notbetreuung finden Sie unter https://www.neukirchen-vluyn.de/de/inhalt/corona-virus-informationen-rund-um-schulen-und-kindertagesstaetten-4445974/

Sie haben das Seitenende erreicht.