Aktuelles zum Coronaschutz
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Das Land NRW hat per 1. September eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Weitere Neuregelungen betreffen z. B. die Möglichkeit, lokal Schutzmaßnahmen zu erlassen, wenn das Infektionsgeschehen dies erfordert.
Die wichtigsten Änderungen:
- Veranstaltungen: Bei mehr als 500 Teilnehmenden muss im Hygiene- und Infektionsschutzkonzept auch die Regelung von An- und Abreise beschrieben werden. Bei mehr als 1.000 Teilnehmenden greifen neue Genehmigungsverfahren.
- Großveranstaltungen: Bleiben bis zum 31. Dezember 2020 generell untersagt.
- Betriebsausflüge und Betriebsfeiern: Sind ab sofort unter Auflagen wieder möglich.
- Maskenpflicht in Schulen: Gilt weiterhin im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände. Sitzen Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer auf ihren Plätzen, kann die Maske abgelegt werden. Es besteht eine feste Sitzordnung im Unterricht zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit.
- Maskenpflicht in Geschäften und dem ÖPNV: Es wird ein neues Bußgeld in Höhe von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht z. B. im Einzelhandel eingeführt. Im ÖPNV gilt weiterhin das Bußgeld von 150 Euro bei Nichttragen des Mund-Nasen-Schutzes.
Die entsprechenden Verordnungen werden im Laufe des Tages auf www.land.nrw veröffentlicht.