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Aktuelles zum Coronaschutz

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Die angekündigte Änderung der Coronaschutzverordnung ist heute veröffentlicht worden und gilt ab Montag, 27.04.2020. Maßgebliche Neuerungen sind

1)     Verpflichtendes Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • beim Einkaufen, auch auf Wochenmärkten und beim Abholen von Speisen „außer Haus“,
  • im Kontext von Handwerkerleistungen und Dienstleistungen, also bei Beratungsgesprächen in Räumlichkeiten sowie bei der Ausführung solcher Tätigkeiten,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • im Öffentlichen Personennahverkehr und Ähnlichem wie z. B. Taxis

Kinder vor dem Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen eine solche Bedeckung nicht tragen können, sind von der Pflicht befreit.

2)     Versammlungen zur Religionsausübung sind, unter Einschränkungen zur Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen, ab 1. Mai 2020 wieder zulässig.

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