Aktuelles zum Coronaschutz
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Mit Stand von heute hat auch der Kreis Wesel die Gefährdungsstufe 2 der pandemischen Lage erreicht, der Wert der 7-Tage-Inzidenz liegt bei 50,9. Das bedeutet, das sich innerhalb der letzten sieben Tage 50,9 Personen je 100.000 Einwohner mit dem Corona-Virus infiziert haben. Zur Vorbeugung weiterer Ansteckungen treten nun weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung des Kreises in Kraft. Diese gelten ab Mittwoch, 21.10.2020, 0.00 Uhr:
- Maskenpflicht
- In stark frequentierten Außenbereichen auf Wochenmärkten. D.h. z. B. für den Vluyner Platz gilt an Markttagen Maskenpflicht, an sonstigen Tagen nicht.
- Bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen. - Treffen in der Öffentlichkeit
Außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände sind nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen erlaubt. - Veranstaltungen
Maximal zulässig sind bei Veranstaltungen innen und außen 100 Personen. Ausnahmen sind von der zuständigen Behörde zu genehmigen. Grundlage ist ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept, das vom Gesundheitsamt genehmigt werden muss. - Sperrstunde
Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig. - Private Feiern
An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
Bürgermeister Harald Lenßen: „Die Einschränkungen treffen uns alle hart. Doch sie sind notwendig, um alle zu schützen. Ich appelliere dringend an Sie: Halten Sie sich an die Regelungen! Verzichten Sie, wo immer möglich, auf unnötige Begegnungen. Weniger ist in diesen Tagen, im Sinne der Gesundheit, mehr.“