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Aktuelles aus dem Coronaschutz

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Die Landesregierung hat weitere Lockerungen im Coronaschutz beschlossen. Ab 15. Juli bis 11. August gilt die neue Verordnung. Zentral sind weiterhin das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten.
 
Änderungen des Coronaschutzes betreffen u.a.:

  • Feste aus besonderem Anlass, insbesondere Hochzeiten, die bei Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen. Gleiches gilt für Beerdigungen.
  • Kultur- und sonstige Veranstaltungen sind künftig bis zu 300 Zuschauern möglich. Bei mehr als 300 Zuschauern muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden.
  • Kontaktsport in der Halle ist mit bis zu 30 Personen möglich. Erlaubt sind außerdem bis zu 300 Zuschauer.

Details finden Sie auf unserer Website unter https://www.neukirchen-vluyn.de/de/inhalt/corona-virus-4028913/

 

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