Ahnensuche ab sofort auch am PC möglich
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Sie bestehen aus über 44.000 Seiten und beinhalten Dokumente zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen aus Neukirchen-Vluyn seit 1798: Die Personenstandsregister im Archiv der Stadtverwaltung. Die alten Bücher sind wertvoll und besonders für Ahnenforscher und Historiker aber auch für Erbermittler interessant. Dieses Interesse stieg in den vergangenen Jahren stetig an, was die Stadt Neukirchen-Vluyn nun dazu bewog, die bis zu 220 Jahre alten Dokumente zu digitalisieren. „Der langfristige Erhalt der Dokumente war ein wesentlicher Grund für die Digitalisierung. Gleichzeitig haben Interessierte es jetzt deutlich einfacher, zum Beispiel Angaben zu ihren Vorfahren zu recherchieren.“, erklärt die städtische Archivarin Petra Schwarzmann.
110 Jahre alt müssen Geburtsurkunden sein, bis sie bei ihr landen. Vorher werden sie von den Standesämtern verwaltet. So will es das Personenstandsreformgesetz aus dem Jahr 2009. Bei Heiratsurkunden sind es 80 Jahre, Todesurkunden landen nach 30 Jahren im Archiv. Doch warum gehen die Daten der diversen Dokumente allesamt maximal bis auf das Jahr 1798 zurück? „Napoléon Bonaparte führte in diesem Jahr die zivilen Standesämter am französisch besetzten Niederrhein ein. Vorher wurden die sogenannten Personenstandsfälle nur in den Kirchenregistern verzeichnet“, erklärt Schwarzmann.
Nun wurden die alten Dokumente Seite für Seite eingescannt. Die Haus Freudenberg GmbH, eine Werkstatt für behinderte Menschen, übernahm die Arbeit. Die Finanzierung erfolgte auch durch eine Beihilfe aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland.
Interessierte können ab sofort während der üblichen Öffnungszeiten des Archivs am Bildschirm auf eine Reise in die eigene Vergangenheit und die der Vorfahren gehen. Termine können telefonisch unter 02845 – 391 108 oder per Mail an petra.schwarzmann@neukirchen-vluyn.de vereinbart werden.