Änderungen bei der Restmüllabfuhr
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Ab Januar 2020 wird das System der Restmüllabfuhr in Neukirchen-Vluyn umgestellt. Die bisherige Zählung der Abholungen pro Tonne wird durch eine 14-tägige Abholung abgelöst. So hat es der Rat beschlossen. Jeder Haushalt kann nun für sich entscheiden, ob die eigene Restmülltonne alle zwei oder vier Wochen geleert werden soll. Dies entspricht 26 beziehungsweise 13 Leerungen im Jahr.
Das neue System soll Kosteneinsparungen mit sich bringen, die zur Stabilisierung der Abfallgebühren beitragen sollen. Die gemeinschaftliche Nutzung einzelner Tonnen vereinfacht sich, der zweiwöchige Abholrhythmus führt außerdem zu weniger Fahrten, was auch eine Einsparung des CO2-Ausstoßes mit sich bringt. Die Verwaltung erhofft sich außerdem einen Rückgang der Entsorgung von Hausmüll über die öffentlichen Abfalleimer im Stadtgebiet.
Aktuell erhalten alle Eigentümer ein Schreiben der Stadt mit der Bitte, die gewünschten Behälter für das jeweilige Grundstück zu bestellen. Dies kann per Formular oder online auf der Website der Stadt Neukirchen-Vluyn erfolgen. Die Abfallgebühren gestalten sich in jedem Fall linear – das heißt, ein 60-Litergefäß kostet bei 4-wöchiger Abholung genau halb so viel wie ein gleich großer Behälter, der alle zwei Wochen geleert wird. Die tatsächliche Gebührenhöhe im Jahr 2020 kann erst Ende 2019 benannt werden.
Die Stadt Neukirchen-Vluyn bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die das Schreiben als Eigentümer erhalten, die benötigten Behälter bis zum 12. Oktober zu beantragen. Mieter wenden sich bitte mit ihren Behälterwünschen an den Vermieter.