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Änderung Restmüllabfuhr ab Januar 2020

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Beantragung von Restmüllgefäßen – Antragsabgabe bis Freitag, 12. Oktober 2018

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 11. Juli 2018 beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2020 die Einsammlung des Restmülls alle 14 Tage, statt wie bisher jede Woche, durchgeführt wird. Gleichzeitig wird das Zählsystem durch die Wahlmöglichkeit zwischen einem fixen 2-wöchentlichen (26 Leerungen) oder 4-wöchentlichen (13 Leerungen) Intervall ersetzt. Das Mindestvolumen für einen Einwohner oder Einwohnergleichwert (Gewerbe) beträgt für zwei Wochen 7,5 l, für vier Wochen 15 l. Dabei wird vorausgesetzt, dass eine Biotonne genutzt oder auf dem Grundstück kompostiert wird. Ansonsten verdoppelt sich das Mindestvolumen jeweils. Auf Grund dieser Veränderungen ist es erforderlich die Restmüllbehälter neu zu beantragen, die auf jedem Grundstück ab dem 1. Januar 2020 gewünscht werden.

Folgende Ziele sollen durch die Änderungen bei der Restmüll-Abfuhr erreicht werden:

  • Erwartete Kosteneinsparungen können zur Stabilisierung der Gebühren beitragen.
  • Die Organisation der Restmüllentsorgung sollte insbesondere im Bereich der Mehrfamilienhäuser einfacher werden, weil bei einem fixen Abfuhrintervall nicht auf die Anzahl der Leerungen geachtet werden muss. Die Anzahl der Restmüllbehälter könnte sich verringern, weil eine gemeinschaftliche Nutzung von Behältern ohne Zählsystem unkomplizierter ist.
  • Durch den 2-wöchentlichen Sammel-Rhythmus kann ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden, denn eine geringere Anzahl von LKW-Fahrten führt zu geringerem Schadstoff- und CO2-Ausstoß sowie geringerem Fahrzeuglärm. Das Stadtbild wird weniger häufig durch Müllbehälter beeinträchtigt.
  • Es wird erwartet, dass weniger Hausmüll über die öffentlichen Papierkörbe im Stadtgebiet entsorgt wird und die Fehlbefüllungen bei Wertstofftonnen zurückgehen, da ein leicht erhöhtes Volumen zur Verfügung steht.
  • Bei Bedarf ist ab 2020 eine Abfuhr alle zwei Wochen wählbar, ohne dass zwingend Mehrkosten je Einwohner entstehen, denn gleichzeitig kann eine höhere Personenzahl an den Restmüllbehälter angeschlossen oder ein kleinerer Behälter (z. Bsp. 60 l statt 120 l) ausgewählt werden.

Aus organisatorischen Gründen muss die Eigentümerbefragung in 2018 stattfinden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es allerdings nicht möglich, Angaben zur Gebührenhöhe je Behälter im Jahr 2020 zu machen, da die Kosten für Sammlung und Transport der Abfälle als auch die Entsorgungsgebühren, die der Kreis Wesel für das Jahr 2020 erheben wird, nicht bekannt sind. Wie bisher wird es aber eine lineare Gebühr geben. Jeder Liter kostet gleich viel. Die Gebühr für ein 60 l Gefäß, 4-wöchentlich wird zum Beispiel halb so hoch sein wie die Gebühr für ein 60 l Gefäß, 2-wöchentlich.

Folgende Nutzungsmöglichkeiten der Restmüllbehälter ergeben sich

Voraussetzungen:
Mindestvolumen je EW/EWG* von 7,5 l alle 2 Wochen, 15 l alle 4 Wochen bei Nutzung der Biotonne oder Eigenkompostierung

 
   Behälter

  Abfuhrrhythmus fix

Personenzahl

(= EW/EWG*)

     60 l4-wöchentlichbis    4 Personen
2-wöchentlichbis    8 Personen
     80 l4-wöchentlichbis    5 Personen
2-wöchentlichbis  10 Personen
   120 l4-wöchentlichbis    8 Personen
2-wöchentlichbis  16 Personen
   240 l4-wöchentlichbis  16 Personen
2-wöchentlichbis  32 Personen
1.100 l2-wöchentlichbis 147 Personen

*EW = Einwohner

*EWG = Einwohnergleichwerte, zugeordnet zu Beschäftigten in Betrieben nach Branchen

Restmüllbehälter mit verschiedenen Abfuhrrhythmen erhalten verschiedenfarbige Deckel

Alle Eigentümer werden gebeten mit dem per Post erhaltenen Formular oder dem Internet-Formular bis zum 12. Oktober die passenden Behälter je Grundstück zu beantragen. Für Einpersonenhaushalte im Einfamilienhaus ohne die Möglichkeit der Abfallgemeinschaft ist eine Sonderregelung möglich. Hierzu geben die unten angegebenen Ansprechpartner Auskunft.

Bei Versand per Post ist der Brief an die Stadt Neukirchen-Vluyn, Steuern u. Abgaben, Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn zu richten. Alternativ kann man das Formular per Mail (steuern@neukirchen-vluyn.de) oder Fax (02845 391 100) zuschicken.

Das Internetformular kann direkt gesendet werden.

Informationen zur Aufstellung der Behälter Nov./Dez. 2019 und Abzug alter Behälter Jan. 2020 werden zeitnah über das Internet und die örtliche Presse erfolgen.

 

Offene Fragen beantworten:
Marion May-Hacker, Tel. 02845 391-255
Ralf Schütz, Tel. 02845 391-130
Maria Aymanns, 02845 391-236

 

 

 

 

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