Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bendschenweg
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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen Vluyn hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Zweck der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine örtliche Rücknahme der lokal dargestellten Wohnbauflächen, um im Hinblick auf eine wohnbauliche Entwicklung an der Sittermannstraße eine bedarfsgerechte und städtebaulich gewünschte Siedlungsentwicklung im Sinne des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu gewährleisten. Dabei soll die gegenwärtige Darstellungsart „Wohnbaufläche“ im Zuge der 112. Änderung des Flächennutzungsplanes durch eine „Fläche für die Landwirtschaft“ ersetzt werden.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit vom 19.10.2021 bis 19.11.2021 im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vollständigen Unterlagen können während dieser Zeit auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.neukirchen-vluyn.de/de/amt61/aktuelle-beteiligungen/&nid1=16423 (Bauportal)
https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden.