Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200, 1. Änderung, Aufhebung textlicher Festsetzungen
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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 17.11.2021 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Im Jahr 2009 wurde der Bebauungsplan Nr. 200, Aufhebung textlicher Festsetzungen, beschlossen. Ziel dieser Planung war es, entbehrliche textliche Festsetzungen aus einer Reihe von hauptsächlich älteren Bebauungsplänen zu streichen und somit mehr Baufreiheit zu erlangen. Dabei handelte es sich ausschließlich um gestalterische Vorgaben.
Durch diesen Bebauungsplan fiel jedoch im Bebauungsplan Nr. 37, 1. Änderung, die Möglichkeit zur Errichtung von Anbauten (z.B. als Windfang) weg. Um diesen Missstand zu beheben und Anbauten von untergeordneter Größe wieder zu ermöglichen soll nun die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 200 durchgeführt werden. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die genannten Anbauten im Bebauungsplan Nr. 37, 1. Änderung, Gebiet Fichte-/Mentorstraße.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 08.12.2021 bis 17.01.2022
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vollständigen Unterlagen können während dieser Zeit auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.neukirchen-vluyn.de/de/amt61/aktuelle-beteiligungen/&nid1=16423 (Bauportal)
https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden.