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Achtung, rechts vor links!

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Im Zuge der Sanierungsarbeiten im Dorfkern Neukirchen ändern sich mit sofortiger Wirkung auch die Regelungen zu Tempo und Vorfahrt. Die Mozartstraße und die dort angrenzenden Straßen - Grevenstraße, Richard-Wagner-Straße und Schubertstraße - sind zu einer Tempo-30-Zone zusammengewachsen. Das bewirkt, dass die Mozartstraße nicht mehr grundsätzlich vorfahrtsberechtigt ist. Hier gilt ab sofort die Regelung „rechts vor links.“

Eine Besonderheit bildet die Hochstraße: Sie ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Wer von hier in die Mozartstraße einbiegen will, muss warten. Diese Regelung bleibt unverändert.

Alle Verkehrsteilnehmer werden um erhöhte Vorsicht und Rücksichtnahme ob der Neuerungen gebeten.

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