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Abberufung des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr

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In einer Dringlichkeitsentscheidung des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn am 22.05.2024 wurde Wehrleiter Lutz Reimann mit sofortiger Wirkung abberufen.

Grund für die Abberufung des Ehrenbeamten Lutz Reimann nach § 107 des Landesbeamtengesetzes, die am 24.05.24 vollzogen wurde, ist ein schwerwiegender Verstoß gegen Dienstpflichten. Konkret geht es um einen unzulässigen Eingriff in ein Personalauswahlverfahren der Stadt. 

Die Stadtverwaltung bedauert es, dass der Wehrleiter abberufen werden musste. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist aufgrund der Vorgehensweise von Herrn Reimann jedoch leider nicht mehr möglich. 

Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen-Vluyn ist gesichert, die beiden Stellvertreter übernehmen kommissarisch die Wehrleitung.

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