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13,2 Millionen Wahlberechtigte bei der Landtagswahl am 13. Mai 2012

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Rund 13,2 Mio. Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen (davon rund 6,8 Mio. Frauen) sind aufgerufen, am 13. Mai den neuen Landtag zu wählen. Für 346.000 junge Nordrhein-Westfalen - davon rund 169.000 Frauen - ist es die erste Landtagswahl (Quelle: Bevölkerungsstatistik NRW). Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 27. April 2012 (16. Tag vor der Wahl) in Nordrhein-Westfalen wohnen.

Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. 128 der mindestens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Mandate (mindestens 53) werden aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien besetzt. Hat eine Partei mehr Direktmandate, als ihr im Verhältnis zu den anderen Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen (Überhangmandate), werden den anderen Parteien weitere Sitze aus den Landeslisten (Ausgleichsmandate) zugeteilt. Damit erreichen die übrigen Parteien eine das Zweitstimmenergebnis besser berücksichtigende Zahl von Mandaten. Im Jahr 2010 errang keine der im Landtag vertretenen Parteien Überhangmandate. So hatte der Landtag der letzten Wahlperiode 181 Sitze.

Jeder hat zwei Stimmen

Seit der letzten Landtagswahl 2010 können - wie auch bei der Bundestagswahl - auf jedem Stimmzettel zwei Kreuze gemacht werden: Mit der Erststimme in der linken

Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler über das Direktmandat im Wahlkreis. Auf der rechten Seite des Stimmzettels können sie die sogenannte Zweitstimme für die Landesliste einer Partei vergeben.

Wahlvorschläge

Landeswahlleiterin Helga Block wies darauf hin, dass die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen am Dienstag, den 10. April 2012, 18.00 Uhr abläuft. Bis dahin müssen Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitungen, Wahlvorschläge für Landeslisten bei der Landeswahlleiterin eingereicht sein. „Die Wahlvorschläge sollten so früh wie möglich eingereicht werden“, sagte Helga Block. „So können etwaige Mängel noch rechtzeitig korrigiert werden.“

Parteien, die weder im Landtag von NRW noch im Deutschen Bundestag vertreten sind, brauchen für ihre Landeslisten 1.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus Nordrhein-Westfalen. Für Kreiswahlvorschläge brauchen solche Parteien wie auch alle Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber 100 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, die im Wahlkreis wohnen.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 13. Mai 2012 finden Sie unter www.mik.nrw.de/landtagswahl2012.

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