109. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwicklungsbereich Sittermannstraße nördlich der Antoniusschule
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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 03.06.2020 die öffentliche Auslegung der o. g. Bauleitplanung beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung und wesentliche Auswirkung:
Die städtische Sportplatzanlage „Jahnplatz“ ist in die Jahre gekommen und sanierungsbedürftig. Derzeit wird die Anlage noch durch den FC Neukirchen-Vluyn 09/21 genutzt. Die erforderliche Renovierung soll jedoch nicht mehr durchgeführt werden. Stattdessen ist die Verlagerung der Außensportanlage in eine zentral gelegene Sportplatzanlage an der Tersteegenstraße geplant. Aufgrund der Nähe des Standortes zu Schulen und Kindergärten sowie zum Ortszentrum Vluyn bietet der Bereich sehr gute Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung.
Die Nähe Neukirchen-Vluyns zum Ruhrgebiet bzw. zu den Oberzentren Krefeld, Duisburg und insbesondere Düsseldorf mit ihren angespannten Wohnungsmärkten machte sich in den letzten Jahren deutlich auf dem Wohnungsmarkt bemerkbar. Bereits im Rahmen der Entwicklung des neuen Wohngebietes „Niederberg“ auf dem ehemaligen Zechengelände hat sich gezeigt, dass Grundstücke für Einfamilienhäuser in Neukirchen-Vluyn stark nachgefragt werden. Mit der Entwicklung des Standortes Sittermannstraße soll dieser starken Nachfrage weiter entgegengekommen werden. Überdies soll auch ein gewisser Anteil an bezahlbarem Wohnraum entstehen.
Im Vergleich zur aktuellen Nutzung wird durch die Flächennutzungsplanänderung voraussichtlich eine Erhöhung des Versiegelungsgrades vorbereitet. Es werden teilweise schutzwürdige Bodenbereiche überplant. Die zu erwartenden teilweisen negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser sowie Klima und Luft werden als vertretbar und nicht erheblich eingestuft. Die Auswirkungen für das Schutzgut Mensch werden durch die Planung unter Berücksichtigung von geeigneten Schallschutzmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung nicht vorbereitet. Allgemein sind die Auswirkungen auf die meisten Schutzgüter nicht als nachteilige Beeinträchtigungen zu bewerten.
Für das Verfahren wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Der Entwurf der Bauleitplanung, der Entwurf der Begründung und die u. g. Unterlagen liegen in der Zeit
vom 30.06.2020 bis 14.08.2020
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, aus.
Wichtiger Hinweis während der Corona-Pandemie:
Zur Einsicht der Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin entweder
· online über www.neukirchen-vluyn.de, (Planungsamt)
· telefonisch unter 02845-391-0
· oder per Mail info@neukirchen-vluyn.de
Die vollständigen Unterlagen können auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.neukirchen-vluyn.de/de/amt61/aktuelle-beteiligungen/&nid1=16423
https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/
Die Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren können
· per Mail an Proplan@neukirchen-vluyn.de
· oder auf dem Postweg, Stadt Neukirchen-Vluyn, Planungsamt, Hans-Böckler-Str. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn eingereicht werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail an Proplan@neukirchen-vluyn.de zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber geltend machen können.
Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Ratsentscheidung werden dem Beauftragten in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.