108. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Im Neukircher Feld
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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 03.06.2020 die öffentliche Auslegung der o. g. Bauleitplanung beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung und wesentliche Auswirkung:
Die Entwicklung und Vermarktung der vier Wohnquartiere auf dem Niederberg-Gelände ist bisher äußerst positiv verlaufen. Daher möchten die RAG Montan Immobilien und die Stadt Neukirchen-Vluyn diese positive Entwicklung fortsetzen und insbesondere der nach wie vor hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken gerecht werden. Aus diesem Grund soll nun ein weiteres Wohnquartier mit einem großzügigen Grünzug zwischen dem Niederberg-Gelände und dem westlichen Ortsrand von Neukirchen geschaffen werden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Neukirchen-Vluyn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches mit dem Ziel geändert, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen dargestellten Grundstücke des Plangebietes in Wohnbauflächen umzuwandeln.
Das Plangebiet liegt nördlich der Niederrheinallee und östlich des kleinen Hugengrabens sowie südlich und westlich der Jahn- bzw. der Vietenstraße. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Neukirchen, Flur 6, Flurstücke 1348, 1351, 2849, 2850, 2851, 2852, 2853, 2854, 2855, 2856, 2857, 2858, 3734 sowie Gemarkung Neukirchen, Flur 12, Flurstücke 113 und 280. Seine Größe beträgt 52.524 m².
Grundsätzlich werden durch die Darstellungen der 108. FNP-Änderung voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorbereitet. Schutzgutrelevante anlage-, bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf das benachbarte Wohnumfeld werden unter der Erheblichkeitsschwelle bleiben.
Für das Verfahren wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.
Der Entwurf der Bauleitplanung, der Entwurf der Begründung und die u. g. Unterlagen liegen in der Zeit
vom 30.06.2020 bis 30.07.2020
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, aus.
Wichtiger Hinweis während der Corona-Pandemie:
Zur Einsicht der Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin entweder
· online über www.neukirchen-vluyn.de, (Planungsamt)
· telefonisch unter 02845-391-0
· oder per Mail info@neukirchen-vluyn.de
Die vollständigen Unterlagen können auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.neukirchen-vluyn.de/de/amt61/aktuelle-beteiligungen/&nid1=16423
https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/
Die Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren können
· per Mail an Proplan@neukirchen-vluyn.de
· oder auf dem Postweg, Stadt Neukirchen-Vluyn, Planungsamt, Hans-Böckler-Str. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn
eingereicht werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber geltend machen können.
Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Ratsentscheidung werden dem Beauftragten in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.