Bundestagswahl 2025
Voraussichtlich am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Jede Stimme zählt!
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und bestimmen so den Kurs unseres Landes mit.
Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um die Bundestagswahl in Neukirchen-Vluyn.
Aktives Wahlrecht - Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Nach § 13 BWG ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Neukirchen-Vluyn eingetragen sind, geht vom Wahlbüro voraussichtlich ab Mitte / Ende Januar 2025 eine Wahlbenachrichtigung zu. Mit dieser können Sie in dem darauf bezeichneten Wahlraum am Wahltag Ihre Stimme abgeben. Sollte Ihnen keine Wahlbenachrichtigung zugehen und Sie der Auffassung sein, in Neukirchen-Vluyn an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.
Passives Wahlrecht - Wer darf gewählt werden?
Wählbar ist gemäß § 15 BWG, wer am Wahltage
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar ist,
- wer nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
- wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wählerverzeichnis / Eintragung Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis wird noch bekanntgegeben.
An diesem Tag werden
- Deutsche, mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Neukirchen-Vluyn
automatisiert aufgenommen.
Wahlberechtigte Auslandsdeutsche, die vor ihrem Fortzug zuletzt in Neukirchen-Vluyn gewohnt haben, können ebenfalls auf Antrag ins Wählerverzeichnis von Neukirchen-Vluyn aufgenommen werden.
Die Anträge finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin (siehe unten).
Briefwahl
Die Erteilung eines Wahlscheines ist regulär bis zum 2. Tag vor der Wahl (voraussichtlich Freitag, 21.02.2025) bis 15.00 Uhr möglich.
Wahlräume
Die Angabe des für Sie maßgeblichen Wahlraumes finden Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Ihnen zugeordneten Wahlraum über den Wahlraumfinder zu ermitteln.
Dieser wird in Kürze freigeschaltet.
Hinweis für Wahlberechtigte mit Sehbehinderungen
Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.
Es ist davon auszugehen, dass das Wahlhilfepaket mit Informationen und der Stimmzettelschablone wieder über den Blinden- und Sehbehinderten-Verein Westfalen e.V. (BSVW) angefordert werden kann.
Telefon: 0231 55 75 900
E-Mail: info@bsvw.de
Wahlhelfende gesucht
Demokratie lebt von der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Freie Wahlen bilden hierbei die wichtigste Grundlage einer Demokratie.
Wir suchen engagierte Wahlhelfende, die ihren aktiven Beitrag zu unserer Demokratie leisten und am Wahltag für einen reibungslosen Ablauf sorgen!
Das Ehrenamt ausüben kann, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und für die Bundestagswahl wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Zu den Aufgaben zählen u.a.:
• Prüfung der Wahlberechtigung
• Ausgabe der Stimmzettel
• Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
• Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
• Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Alle Wahlhelfende treffen sich am Wahltag zunächst um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal. Während des Wahltages müssen jedoch nicht immer alle Wahlhelfende vor Ort sein. Die Entscheidung hierüber sowie eine großzügige Pausenregelung trifft die jeweilige Wahlvorsteherin / der jeweilige Wahlvorsteher am Morgen des Wahltages. Zur Stimmenauszählung ab 18.00 Uhr müssen wieder alle Wahlhelfende anwesend sein.
Für Ihr ehrenamtliches Engagement im Wahlvorstand erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Sie haben Interesse?
Dann hinterlassen Sie gerne Ihre Daten in unserem Wahlhelferportal (siehe unten).
Nach der Anmeldung erhalten Sie kurzfristig eine Rückmeldung vom Wahlbüro.
Wahlergebnispräsentation
Die Wahlergebnisse werden am Wahlabend online präsentiert. Der entsprechende Link wird rechtzeitig veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Bundestagswahl 2025 haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Wahlbüros wenden.
Darüber hinaus erhalten Sie online durch die Bundeswahlleiterin weitere Informationen zur Bundestagswahl.