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Finanzen

Haushalt 2024

Die am 20.03.2024 durch den Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn beschlossene Haushaltsatzung 2024 ist im Amtsblatt Nr. 9 vom 23.05.2024 rechtskräftig bekannt gemacht worden. 

Der Landrat des Kreises Wesel hat die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Neukirchen-Vluyn mit Verfügung vom 14.05.2024 genehmigt. Gemäß der Genehmigung enden die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und die damit verbundenen haushaltsrechtlichen Beschränkungen mit dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2024.
 

Der komplette Haushaltsplan 2024 sowie das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2024 stehen Ihnen im Downloadbereich (s.u.) zur Verfügung.

Haushalt 2023

Die am 14.12.2022 durch den Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn beschlossene Haushaltsatzung 2023 ist im Amtsblatt Nr. 4 vom 03.03.2023 rechtskräftig bekannt gemacht worden.

Der Landrat des Kreises Wesel hat die in der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 vorgesehene Verringerung der Allgemeinen Rücklage um 1.524.158 Euro zusammen mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Neukirchen-Vluyn mit Verfügung vom 25.02.2023 genehmigt.

Der komplette Haushaltsplan 2023 sowie das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2023 - 2024 stehen Ihnen im Downloadbereich (s.u.) zur Verfügung.

Haushalt 2022

Die am 15.12.2021 durch den Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn beschlossene Haushaltsatzung 2022 ist im Amtsblatt Nr. 4 vom 04.03.2022 rechtskräftig bekannt gemacht worden. Der Landrat des Kreises Wesel hat die in der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 vorgesehene Verringerung der Allgemeinen Rücklage um 3.983.096 Euro zusammen mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) der Stadt Neukirchen-Vluyn mit Verfügung vom 22.02.2022 genehmigt.

Der komplette Haushaltsplan 2022 sowie das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept (HSK) für den Zeitraum 2022 - 2024 stehen Ihnen als Download zur Verfügung.

Haushalt 2021

Die am 17.03.2021 durch den Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn beschlossene Haushaltsatzung 2021 ist im Amtsblatt Nr. 7 vom 02.06.2021 rechtskräftig bekannt gemacht worden. Der Landrat des Kreises Wesel hat die in der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 vorgesehene Verringerung der Allgemeinen Rücklage um 3.465.942 EUR zusammen mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) der Stadt Neukirchen-Vluyn mit Verfügung vom 26.05.2021 genehmigt.

Der komplette Haushaltsplan 2021 sowie das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2021 - 2024 stehen Ihnen im Downloadbereich (s.u.) zur Verfügung.

Jahresabschluss 2022

Der am 13.12.2023 vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2022 der Stadt Neukirchen-Vluyn ist im Amtsblatt Nr. 7 vom 12.04.2024 rechtskräftig bekannt gemacht worden. Der Landrat des Kreises Wesel hat den Jahresabschluss mit Schreiben vom 22.03.2024 zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss 2022 steht Ihnen im Downloadbereich (s.u.) zur Verfügung.  

Jahresabschluss 2021

Der am 14.12.2022 vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2021 der Stadt Neukirchen-Vluyn ist im Amtsblatt Nr. 4 vom 03.03.2023 rechtskräftig bekannt gemacht worden. Der Landrat des Kreises Wesel hat den Jahresabschluss mit Schreiben vom 06.02.2023 zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss 2021 steht Ihnen im Downloadbereich (s.u.) zur Verfügung. 

Jahresabschluss 2020

Der am 15.12.2021 vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2020 der Stadt Neukirchen-Vluyn ist im Amtsblatt Nr. 6 vom 31.03.2022 rechtskräftig bekannt gemacht worden. Der Landrat des Kreises Wesel hat den Jahresabschluss mit Schreiben vom 09.03.2022 zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss 2020 steht Ihnen im Downloadbereich (s.u.) zur Verfügung.

Beteiligungen

Nach § 45 Absatz 4 der Kommunalhaushaltsverordnung müssen Kommunen, die ausschließlich Beteiligungen ohne beherrschenden Einfluss halten und somit von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und eines Beteiligungsberichtes nach § 117 GO NRW befreit sind, eine Übersicht sämtlicher verselbständigter Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form als Anhang zur Bilanz beifügen. Die Übersicht muss die Angaben nach § 117 Absatz 2 GO NRW enthalten.

Da die Stadt Neukirchen-Vluyn lediglich Beteiligungen ohne maßgeblichen oder beherrschenden Einfluss hält, ist die Stadt Neukirchen-Vluyn von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses und eines Beteiligungsberichtes befreit und hat eine Übersicht sämtlicher verselbständigter Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form (Beteiligungsübersicht) zu erstellen.

Die Beteiligungsübersicht beinhaltet die Beteiligungsverhältnisse, die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche, den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals sowie die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligten untereinander und mit der Gemeinde. Darüber hinaus wurden noch allgemeine Informationen (wie z.B. der Gegenstand des Unternehmens) zu den einzelnen Beteiligungen aufgenommen.

Im Geschäftsjahr 2021 hielt die Stadt Neukirchen-Vluyn direkte Anteile an fünf Unternehmen:

  1.   4,34 % an ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
  2.   0,01 % an Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH & Co. KG
  3. 16,67 % an Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH
  4. 16,67 % an wir4 – Wirtschaftsförderung für Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Moers
  5. 1,00 % an NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH

Die Stadt Neukirchen-Vluyn ist zudem am Sparkassenzweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg mit 20 % beteiligt. Der Sparkassenzweckverband ist Träger der Sparkasse am Niederrhein. Die Einbeziehung der Beteiligung an einer Sparkasse in den städtischen Jahresabschluss ist jedoch nach § 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen gesetzlich ausgeschlossen. Es ergeben sich daher keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Die ausführliche Übersicht über die Beteiligungen kann dem aktuellen Jahresabschluss entnommen werden, der im Downloadbereich zur Verfügung steht.

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