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Bürgermeister

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

schön, dass Sie den Weg auf die Internetseite unserer Stadt gefunden haben. Ob als Bürgerin oder Bürger, der eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, als Gast oder Tourist, der einen Aufenthalt plant oder als Unternehmer, der sich über Neukirchen-Vluyn als Wirtschaftsstandort informiert - alle Informationen finden Sie hier gebündelt. Sollte einmal nicht das passende Detail für Sie dabei sein, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen gerne weiter. Wir sind auch sehr dankbar für Anregungen, Ideen und Vorschläge von Ihnen, die helfen, damit wir noch besser werden.

Rund 28.000 Einwohner zählt Neukirchen-Vluyn aktuell. Sie alle profitieren von der guten Lage zwischen Niederrhein und Ruhrgebiet mit weiter Landschaft auf der einen und dem direkten Anschluss zur pulsierenden Region Rhein/Ruhr auf der anderen Seite. Unsere vielfältigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, ein breites Bildungs- und Kulturangebot und passendes Wohnen für Jede und Jeden machen unsere kleine Stadt lebens- und liebenswert.

Sie haben Ideen, Anregungen oder möchten Kritik äußern? Nutzen Sie gerne unser Ideen- und Beschwerdemanagement. Ich verspreche Ihnen eine zeitnahe Rückmeldung zu Ihrem Hinweis. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Anliegen bestmöglich beantwortet wird.

Es grüßt Sie herzlich,

Ihr Ralf Köpke

Aufgaben des Bürgermeisters

Der Bürgermeister ist Leiter der Verwaltung und damit Vorgesetzter aller dort tätigen Bediensteten. Er ist gleichzeitig der Vertreter der Stadt gegenüber anderen Behörden und der Öffentlichkeit. In seiner Funktion als Verwaltungschef wird der Bürgermeister durch zwei Beigeordnete bzw. Dezernent*innen vertreten, die allerdings kein Stimmrecht im Rat haben. Sie stehen an der Spitze eines Dezernates mit verschiedenen Ämtern. Um eine einheitliche Verwaltungsführung zu gewährleisten, bilden der Bürgermeister und die beiden Beigeordneten/Dezernent*innen den Verwaltungsvorstand.

Als Leiter der Verwaltung und offizieller Vertreter der Stadt gibt der Bürgermeister verbindliche Erklärungen in den Rechts- und Verwaltungsgeschäften der Stadt ab. Er hat nicht nur die gesetzliche Aufgabe, den Rat in allen wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten, sondern muss auch dafür sorgen, dass das Handeln der Verwaltung und die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse geltendem Recht entsprechen. Aus dieser Rechtsaufsicht ergibt sich die Pflicht zur Beanstandung von Beschlüssen des Rates, die geltendes Recht verletzen.

Als Vorsitzender des Rates hat er u.a. die Aufgabe, dieses Gremium einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Er hat das Recht, die Tagesordnung festzulegen, die durch Anträge der Fraktionen ergänzt, erweitert oder geändert werden kann, und leitet die Sitzungen. Hierfür bereitet der Bürgermeister und in seinem Auftrag die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die Beschlüsse des Rates vor und führen sie nach Beschluss des Rates aus.

Der Bürgermeister hat zwei ehrenamtliche Stellvertreter*innen, die ihn bei der Leitung der Ratssitzung und bei der Repräsentation vertreten.

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