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Bauaufsicht

Die Bauaufsicht der Stadt Neukirchen-Vluyn nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr.

Zu ihren Pflichten gehört es, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen zu überwachen. Dies beinhaltet die Prüfung von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Teilungsanträge für bebaute Grundstücke sowie die Vollständigkeitsprüfung von Beseitigungsanzeigen.

Bauüberwachungen und Bauzustandsbesichtigungen an den Baustellen gehören ebenso zum Tätigkeitsfeld der Bauaufsicht wie auch das ordnungsbehördliche Eingreifen, wenn Verstöße gegen das Baurecht festgestellt werden.

Es gibt aber auch Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen. Diese sind im § 62 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) aufgelistet. Allerdings entbindet die Genehmigungsfreiheit Sie als Bauherrin/Bauherren nicht davon, alle weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld bei der Bauaufsicht zu erkundigen, ob ihr Vorhaben in der gewünschten Form am geplanten Ort auch zulässig ist.

Für Auskünfte und Beratungen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Bauaufsicht während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos.

Kontakt

Ms. Berner
02845 391-145
Ortsteile Vluynbusch/Rayen/Luit/Niep und Außenbereich

Weitere Informationen

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