Um was geht es?
Lärm macht krank. Daher wurden in der europäischen Union alle Länder verpflichtet, Bereiche zu ermitteln, wo es besonders laut ist. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet demnach die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Bei einem Lärmaktionsplan (LAP) handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Die Stadt Neukirchen-Vluyn ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst worden und stellte dafür einen Lärmaktionsplan auf.
Was ist das Ziel?
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der 4. Stufe wurden Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung erarbeitet, welche schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert, vorbeugt oder mindert. Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, unbeachtlich der Trägerschaft kurz-, mittel- und langfristige sowie umsetzbare und auch realisierbare Maßnahmen aufzuzeigen, wie eine Lärmminderung zukünftig weiter vorgenommen werden kann.
Diese Maßnahmen sollen vor allem dort durchgeführt werden, wo möglichst viele Betroffene davon profitieren. Im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplanes konnten von jedermann Anregungen und Vorschläge zur Lärmaktionsplanung in der Umgebung der kartierten Lärmquellen eingereicht werden. Die einzelnen Maßnahmen wurden dabei sowohl auf ihre Effizienz als auch auf den finanziellen Aufwand und ihre Auswirkungen auf das Stadtbild hin untersucht.
Wie kann ich mich beteiligen?
Die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde im Sommer 2024 abgeschlossen. Ein nächstes, offizielles Beteiligungsverfahren ist voraussichtlich 2029 geplant, da Lärmaktionspläne turnusmäßig alle 5 Jahre fortzuschreiben sind.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung können nun eingesehen werden unter:
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de
Veröffentlichung
Den Lärmaktionsplan sowie die Infobröschüre finden Sie in den Downloads.