Vorläufiger Reisepass
Kann der Reisepass - auch im Expressverfahren - nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, Ihnen sofort einen vorläufigen Reisepass auszustellen.
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig.
Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich zu stellen.
Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Den vorläufigen Reisepass stellen wir in Ihrem Beisein aus.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Dokumente
- gültiges Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- um ggfls. bestehende Unstimmigkeiten zur Person zu prüfen wird empfohlen, eine Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen.
- Reiseunterlagen
Benötigte Formulare
Fristen
- Geltungsdauer: 1 Jahr Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Gebühren
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Hinweise
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Ein vorläufiger Reisepass ist gemäß Passverwaltungsvorschrift nur in begründeten Einzelfällen auszustellen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Zur Beantragung müssen daher die Reiseunterlagen vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass die Reise in weniger als 72 Stunden angetreten wird.
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Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Weitere Informationen
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Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.