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Vorläufiger Personalausweis

Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis ist bis zu drei Monate gültig und wird in Ihrem Beisein ausgestellt.

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen. 


Rechtsgrundlagen


Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • um ggfls. bestehende Unstimmigkeiten zur Person zu prüfen wird empfohlen, eine Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen.

Gebühren

  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Hinweise

  • Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis sollten Sie den "normalen" Personalausweis beantragen.

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