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Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so entsteht die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind erst, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat oder wenn diese gerichtlich festgestellt ist.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Jugendamt des Kreises Wesel oder beim Standesamt kostenlos beurkundet werden. Beurkundungen bei einem Notar oder dem Amtsgericht sind hingegen kostenpflichtig.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. In dem Gespräch kann dann auch geklärt werden, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.


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